Eine zuverlässige Buchhaltung im Unternehmen ist das Fundament für die Unternehmenssteuerung.

Nicht alle Unternehmen unterliegen der Buchführungspflicht. Freiberufler und viele Kleinunternehmer ermitteln ihren Gewinn mittels der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).  Die Einnahmen werden den Ausgaben gegenüber gestellt.

Die Mehrzahl der Unternehmen ist verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchhaltung zu machen.

Sie wollen eine unkomplizierte und zuverlässige Buchhaltung zu einem attraktiven Preis? Dann vereinbaren Sie mit unserem Steuerberater einen Termin und erfahren Sie mehr zu den Leistungen rund um die Buchhaltung.

Zeitnah und pünktlich erstellt das Steuerbüro Bicker Ihre Buchhaltung, die Umsatzsteuervoranmeldung und den Jahresabschluss. Die Ergebnisse der laufenden Buchhaltung werden Ihnen regelmäßig in Form der betriebswirtschaftlichen Auswertung präsentiert. So haben Sie jederzeit die finanzielle Situation des Unternehmens im Blick und erhalten Auskunft zur Liquidität des Unternehmens.

Digitale Buchhaltung

Dank modernster Technik sind wir in der Lage, Sie auch bei der digitalen Buchhaltung zu betreuen und zu unterstützen. Sie scannen Ihre Belege ein und schicken diese mit Ihren anderen in elektronischer Form vorliegenden Rechnungen an unser Steuerbüro in Marburg. Wir gleichen Ihre Eingangs- und Ausgangsrechnungen mit den geleisteten Zahlungen im Rahmen der Offenen-Posten-Buchhaltung ab. Der Pendelordner sowie der Weg in die Kanzlei zum Bringen und Holen der Belege werden überflüssig. Sie gewinnen Zeit, sichern die Liquidität des Unternehmens und Ihre Buchhaltung wird tagaktuell geführt.

Jahresabschluss

Am Jahresende wird der Jahresabschluss erstellt, der aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GUV) besteht. Die Steuerberatung Bicker berät Sie zu den bestehenden Wahlrechten und zu den Auswirkungen sowohl in der Steuer- als auch in der Handelsbilanz. Der Jahresabschluss spiegelt den Erfolg des Unternehmens für das abgelaufene Geschäftsjahr wieder. Er ist eine wichtige Informationsquelle für Banken, Kapitalgeber, Anteilseigner, und Gläubiger.

Lohnbuchhaltung

Die pünktliche Lohn- und Gehaltsabrechnung stellt für viele Unternehmen eine besondere Herausforderung dar. Änderungen beim Mindestlohn, beim Arbeitsrecht, im Sozialversicherungsrecht und im Steuerrecht haben meist Auswirkungen auf die Lohnbuchhaltung. Vertrauen Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen einer kompetenten Steuerkanzlei an. Sie erhalten dann Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung akkurat und pünktlich. Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen der Formulare und begleiten Sie fachkundig bei den Lohnsteuer-, Berufsgenossenschafts- und Sozialversicherungsprüfungen.

 

Im Rahmen der Buchhaltung erbringen wir folgende Leistungen:

  • Buchhaltung und Digitale Buchführung
  • Offene-Posten-Buchführung
  • Anlagenbuchhaltung, Kostenrechnung
  • Erstellung des Jahresabschlusses
  • Erstellung der Handels- und Steuerbilanz
  • Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Betriebsvergleich
  • Planungsrechnungen mit Soll-Ist-Vergleich
  • Lohnbuchhaltung
  • Meldung der Sozialversicherungsbeiträge und Krankenkassenmeldung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Reisekostenabrechnung